Die Möglichkeiten zur Förderung und Unterstützung der Aus- und Weiterbildung sind sehr vielfältig. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick.
(Alle Angaben ohne Gewähr!)

  1. Sachsen: Finanzielle Unterstützung für Auszubildende

    • Auszubildende in Sachsen können eine Unterstützung für erhöhte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung während des Berufsschulunterrichts erhalten.
      • allgemeine Informationen
      • Vorraussetzungen
      • Unterstützung
      • Antragstellung

    Sachsen: Weiterbildungs­scheck bis 80 Prozent der Kosten

    • Wer wird gefördert? Arbeitnehmer bis zu einem durch­schnitt­lichen monatlichen Brutto­einkommen von 2 500 Euro. Wer bis zu 4 150 Euro verdient, ist antrags­berechtigt ist, wenn er älter als 50 Jahre ist, in Teil­zeit arbeitet, befristetet beschäftigt, Leih­arbeitnehmer ist oder mit der geplanten Weiterbildung einen ersten akademischen Abschluss anstrebt. Förderberechtigt sind auch Arbeits­lose, die weder Arbeits­losengeld I noch Arbeits­losengeld II, das so genannte Hartz IV, oder andere finanzielle Leistungen von der Arbeits­agentur erhalten.
    • Was wird gefördert? Die Kosten für eine berufliche Weiterbildung werden anteilig rück­wirkend erstattet. Gefördert werden nur Seminare, die je nach Einkommen mindestens 650 oder 1 000 Euro kosten. Auch Arbeits­lose müssen einen Kurs belegen, der mindestens 650 Euro kostet. Kleiner Trost: Bei Kursen, die mehr als 3 000 Euro kosten, können sie Abschlags­zahlungen beantragen.
    • Wie wird gefördert? Der Zuschuss beträgt je nach Einkommen 60 oder 80 Prozent der Kurs­gebühren, Arbeits­lose erhalten 80 Prozent. Der Interes­sent muss das ausgefüllte Antrags­formular zusammen mit drei Seminar­angeboten bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen. Als Angebote gelten Preis­informationen von Kurs­anbietern. Der Antrag­steller sollte seine Entscheidung möglichst für das güns­tigste Seminar schriftlich darlegen. Die SAB plant etwa acht Wochen für die Bearbeitung ein. Erst danach darf sich der Interes­sent für die Fort­bildung anmelden. Nach Abschluss des Kurses erstattet die SAB anteilig die Kosten zurück.
    • Wer informiert? Informationen und das Antrags­formular gibt es bei der SAB unter http://www.sab.sachsen.de
       
  2. Bund. Für Erwerbs­tätige mit kleineren Einkommen

    • Erwerbs­tätige, die sich weiterbilden, fördert der Staat mit der Bildungs­prämie. Das Programm besteht aus den beiden Komponenten Prämiengut­schein und dem so genannten Weiterbildungssparen. Wer möchte, kann beide Komponenten auch zusammen einsetzen. Gefördert werden Fort­bildungen, die beruflich weiter­bringen. Die Bildungs­prämie gibt es für Arbeitnehmer und Selbst­ständige mit einem zu versteuernden Jahres­einkommen bis 20 000 Euro (Ehepaare: 40 000 Euro).
     
    • Mit dem Prämiengut­schein über­nimmt der Staat die Hälfte der Kurs­kosten - maximal aber 500 Euro. Den Rest muss der Antrag­steller aus eigener Tasche beisteuern. Wer den Gutschein haben möchte, braucht zuerst eine Beratung in einer ausgewiesenen Beratungs­stelle. Der Berater stellt anschließend den Prämiengut­schein aus.
     
    • Das Weiterbildungs­sparen ist interes­sant für Erwerbs­tätige, die mit vermögens­wirk­samen Leistungen über das Vermögens­bildungs­gesetz sparen. Sie können vorzeitig Geld aus dem angesparten Guthaben entnehmen. Für das Weiterbildungs­sparen erstellt der Berater einen Spar­gutschein, den der Kurs­anbieter ausfüllen muss. Mit dem ausgefüllten Spar­gutschein kann der Kurs­teilnehmer dann bei seiner Bank Geld aus dem Guthaben entnehmen. Die Arbeitnehmer­spar­zulage geht dabei nicht verloren. Vor dem Gang zur Beratungs­stelle sollte sich der Sparer aber bei seinem Kredit­institut über die Bedingungen für die Entnahme (etwa die Kündigungs­frist) informieren.
     
  3. Für Arbeits­suchende

    • Die Weiterbildung von Arbeits­suchenden unterstützt die Bundes­agentur für Arbeit mit dem Bildungs­gutschein. Der Gutschein ist eine schriftliche Zusage dafür, dass die Agentur die Kosten für eine Weiterbildung über­nimmt. Dazu gehören nicht nur die Lehr­gangs­kosten, sondern zum Beispiel auch mögliche Fahrt- und Über­nachtungs­kosten sowie Ausgaben für Verpflegung und für die Betreuung von Kindern.
     
    • Ein Recht auf einen Bildungs­gutschein gibt es nicht. Der Arbeits­vermittler muss von der Notwendig­keit der Weiterbildung über­zeugt sein. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn durch den Kurs die Rück­kehr in den Job wahr­scheinlicher wird. Zudem legt jede Agentur für Arbeit je nach regionaler Lage jähr­lich fest, welche Bildungs­ziele sie fördert und wie viele Gutscheine sie etwa im gewerb­lich-tech­nischen oder kauf­männischen Bereich ausgeben will.
     
    • Förderfähig sind Arbeits­lose sowie Arbeitnehmer, denen die Kündigung bevor­steht oder deren Vertrag ausläuft. Auf dem Bildungs­gutschein stehen unter anderem Bildungs­ziel, Gültig­keits­dauer und Region des Kurses. Der Arbeits­lose muss sich selbst ein passendes Angebot suchen und inner­halb der Gültig­keit (höchs­tens drei Monate) mit dem Gutschein dafür anmelden. Der Kurs­anbieter trägt seine Daten ein, der ausgefüllte Schein muss vor Lehr­gangs­beginn bei der Arbeits­agentur vorliegen.
     
    • Tipp: Ihre Arbeits­agentur finden Sie unter www.arbeitsagentur.de. Unter "Partner vor Ort" geben Sie Wohn­ort oder Post­leitzahl ein. Oft finden Sie dort auch die aktuellen Bildungs­ziele.
       
  4. Für Hand­werker und Fach­kräfte

    • Mit dem Aufstiegs­fort­bildungs­förderungs­gesetz – dem so genannten Meister-Bafög – unterstützt der Bund angehende Handwerks- oder Industriemeister sowie andere Fach­kräfte, die sich zum Beispiel zum Fachkaufmann, Betriebs­informatiker oder Fach­kranken­pfleger fort­bilden wollen. Der Lernende muss eine Berufs­ausbildung abge­schlossen haben. Gefördert werden Voll- und Teil­zeit­kurse mit mindestens 400 Unterrichts­stunden.
     
    • Der Staat unterstützt Lehr­gangs- und Prüfungs­gebühren bis zu einer Grenze von 10 226 Euro. Der Zuschuss beträgt 30,5 Prozent der Ausgaben, den Rest kann der Teilnehmer über ein zins­güns­tiges Darlehen finanzieren. Außerdem kann er Zuschüsse und Darlehen für den Lebens­unterhalt beantragen. Wer die Abschluss­prüfung besteht, bekommt auf Antrag 25 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungs­gebühren entfallenden Restdarlehens erlassen.
     
  5. Für Gering­qualifizierte und Beschäftigte in kleinen Unternehmen

    • Im Programm „Weiterbildung Gering­qualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) fördert die Bundes­agentur für Arbeit Beschäftigte, die keinen Berufs­abschluss haben oder seit mindestens vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten. Zudem richtet sich das Programm an Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern.
     
    • Die Arbeits­agentur über­nimmt je nach Alter anteilig oder sogar komplett die Kurs­kosten und zahlt für Gering­qualifizierte Lohn­kostenzuschüsse. Der Kurs muss außer­halb des Betriebs bei einem zugelassenen Bildungsanbieter statt­finden und darf keine ausschließ­lich arbeits­platz­bezogene kurz­fristige Anpassungs­fort­bildung sein.
     
    • Tipp: Arbeit­geber wenden sich an den Arbeit­geber-Service, Arbeitnehmer an ihren Arbeits­berater bei der für ihren Wohn­ort zuständigen Arbeits­agentur.
  6. Für Junge unter 25

    • Für das Weiterbildungs­stipendium können sich berufs­tätige junge Fach­kräfte bewerben, die noch keine 25 Jahre alt sind und besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf erbracht haben – etwa einen sehr guten Abschluss ihrer Ausbildung. Eine Über­schreitung der Alters­grenze um bis zu drei Jahre ist möglich, beispiels­weise für Freiwil­ligen­dienste oder Eltern­zeit.
     
    • Das Geld gibt es für anspruchs­volle Weiterbildungen. Die Palette reicht von Aufstiegs­fort­bildungen etwa zur Fachwirtin oder zum Betriebs­wirt bis hin zu EDV-Kursen, Kommunikations­seminaren und Intensiv-Sprach­kursen im Ausland. Unter bestimmten Voraus­setzungen ist auch ein berufs­begleitendes Studium förderfähig.
     
    • Die Stipen­diaten bekommen Kosten von bis zu 2 000 Euro pro Jahr für Lehr­gang, Fahrten, Aufenthalt und Arbeits­mittel – drei Jahre lang. Insgesamt gibt es nicht mehr als 6 000 Euro. Außerdem müssen die Geförderten in jedem Fall einen Eigen­anteil tragen und mindestens 10 Prozent der Lehr­gangs­kosten selbst bezahlen.
     
    • Tipp: Ansprech­partner ist die Stelle, bei der das Ausbildungs­verhältnis einge­tragen ist, also zum Beispiel die Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer. Wenn Sie in einem Gesund­heits­fachberuf arbeiten, wenden Sie sich an die Stiftung Begabten­förderung berufliche Bildung. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sbb-stipendien.de.

Darüberhinaus fördert und unterstützt der Europäische Sozialfonds (ESF) Personen unterschiedlicher Zielgruppen in verschiedensten Programmen:

www.esf.de
www.esf.sachsen.de

Weitergehende Informationen finden Sie auch in der Förderdatenbank der Bundesregierung.

www.foerderdatenbank.de

(Alle Angaben ohne Gewähr!)

(unter Verwendung folgender Quelle: www.test.de/Weiterbildung-finanzieren-Geld-und-Zeit-fuer-die-Bildung-4313560-4313565/)