Die Möglichkeiten zur Förderung und Unterstützung der Aus- und Weiterbildung sind sehr vielfältig. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick.
(Alle Angaben ohne Gewähr!)
Sachsen: Finanzielle Unterstützung für Auszubildende
- Auszubildende in Sachsen können eine Unterstützung für erhöhte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung während des Berufsschulunterrichts erhalten.
- allgemeine Informationen
- Vorraussetzungen
- Unterstützung
- Antragstellung
Sachsen: Weiterbildungsscheck bis 80 Prozent der Kosten
- Wer wird gefördert? Arbeitnehmer bis zu einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von 2 500 Euro. Wer bis zu 4 150 Euro verdient, ist antragsberechtigt ist, wenn er älter als 50 Jahre ist, in Teilzeit arbeitet, befristetet beschäftigt, Leiharbeitnehmer ist oder mit der geplanten Weiterbildung einen ersten akademischen Abschluss anstrebt. Förderberechtigt sind auch Arbeitslose, die weder Arbeitslosengeld I noch Arbeitslosengeld II, das so genannte Hartz IV, oder andere finanzielle Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten.
- Was wird gefördert? Die Kosten für eine berufliche Weiterbildung werden anteilig rückwirkend erstattet. Gefördert werden nur Seminare, die je nach Einkommen mindestens 650 oder 1 000 Euro kosten. Auch Arbeitslose müssen einen Kurs belegen, der mindestens 650 Euro kostet. Kleiner Trost: Bei Kursen, die mehr als 3 000 Euro kosten, können sie Abschlagszahlungen beantragen.
- Wie wird gefördert? Der Zuschuss beträgt je nach Einkommen 60 oder 80 Prozent der Kursgebühren, Arbeitslose erhalten 80 Prozent. Der Interessent muss das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit drei Seminarangeboten bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen. Als Angebote gelten Preisinformationen von Kursanbietern. Der Antragsteller sollte seine Entscheidung möglichst für das günstigste Seminar schriftlich darlegen. Die SAB plant etwa acht Wochen für die Bearbeitung ein. Erst danach darf sich der Interessent für die Fortbildung anmelden. Nach Abschluss des Kurses erstattet die SAB anteilig die Kosten zurück.
- Wer informiert? Informationen und das Antragsformular gibt es bei der SAB unter http://www.sab.sachsen.de
- Auszubildende in Sachsen können eine Unterstützung für erhöhte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung während des Berufsschulunterrichts erhalten.
Bund. Für Erwerbstätige mit kleineren Einkommen
- Erwerbstätige, die sich weiterbilden, fördert der Staat mit der Bildungsprämie. Das Programm besteht aus den beiden Komponenten Prämiengutschein und dem so genannten Weiterbildungssparen. Wer möchte, kann beide Komponenten auch zusammen einsetzen. Gefördert werden Fortbildungen, die beruflich weiterbringen. Die Bildungsprämie gibt es für Arbeitnehmer und Selbstständige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 20 000 Euro (Ehepaare: 40 000 Euro).
- Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Kurskosten - maximal aber 500 Euro. Den Rest muss der Antragsteller aus eigener Tasche beisteuern. Wer den Gutschein haben möchte, braucht zuerst eine Beratung in einer ausgewiesenen Beratungsstelle. Der Berater stellt anschließend den Prämiengutschein aus.
- Das Weiterbildungssparen ist interessant für Erwerbstätige, die mit vermögenswirksamen Leistungen über das Vermögensbildungsgesetz sparen. Sie können vorzeitig Geld aus dem angesparten Guthaben entnehmen. Für das Weiterbildungssparen erstellt der Berater einen Spargutschein, den der Kursanbieter ausfüllen muss. Mit dem ausgefüllten Spargutschein kann der Kursteilnehmer dann bei seiner Bank Geld aus dem Guthaben entnehmen. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Vor dem Gang zur Beratungsstelle sollte sich der Sparer aber bei seinem Kreditinstitut über die Bedingungen für die Entnahme (etwa die Kündigungsfrist) informieren.
- Tipp: Mehr Informationen zur Bildungsprämie erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info.
Für Arbeitssuchende
- Die Weiterbildung von Arbeitssuchenden unterstützt die Bundesagentur für Arbeit mit dem Bildungsgutschein. Der Gutschein ist eine schriftliche Zusage dafür, dass die Agentur die Kosten für eine Weiterbildung übernimmt. Dazu gehören nicht nur die Lehrgangskosten, sondern zum Beispiel auch mögliche Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Ausgaben für Verpflegung und für die Betreuung von Kindern.
- Ein Recht auf einen Bildungsgutschein gibt es nicht. Der Arbeitsvermittler muss von der Notwendigkeit der Weiterbildung überzeugt sein. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn durch den Kurs die Rückkehr in den Job wahrscheinlicher wird. Zudem legt jede Agentur für Arbeit je nach regionaler Lage jährlich fest, welche Bildungsziele sie fördert und wie viele Gutscheine sie etwa im gewerblich-technischen oder kaufmännischen Bereich ausgeben will.
- Förderfähig sind Arbeitslose sowie Arbeitnehmer, denen die Kündigung bevorsteht oder deren Vertrag ausläuft. Auf dem Bildungsgutschein stehen unter anderem Bildungsziel, Gültigkeitsdauer und Region des Kurses. Der Arbeitslose muss sich selbst ein passendes Angebot suchen und innerhalb der Gültigkeit (höchstens drei Monate) mit dem Gutschein dafür anmelden. Der Kursanbieter trägt seine Daten ein, der ausgefüllte Schein muss vor Lehrgangsbeginn bei der Arbeitsagentur vorliegen.
- Tipp: Ihre Arbeitsagentur finden Sie unter www.arbeitsagentur.de. Unter "Partner vor Ort" geben Sie Wohnort oder Postleitzahl ein. Oft finden Sie dort auch die aktuellen Bildungsziele.
Für Handwerker und Fachkräfte
- Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – dem so genannten Meister-Bafög – unterstützt der Bund angehende Handwerks- oder Industriemeister sowie andere Fachkräfte, die sich zum Beispiel zum Fachkaufmann, Betriebsinformatiker oder Fachkrankenpfleger fortbilden wollen. Der Lernende muss eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Gefördert werden Voll- und Teilzeitkurse mit mindestens 400 Unterrichtsstunden.
- Der Staat unterstützt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einer Grenze von 10 226 Euro. Der Zuschuss beträgt 30,5 Prozent der Ausgaben, den Rest kann der Teilnehmer über ein zinsgünstiges Darlehen finanzieren. Außerdem kann er Zuschüsse und Darlehen für den Lebensunterhalt beantragen. Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt auf Antrag 25 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen.
- Tipp: Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.meister-bafoeg.info.
Für Geringqualifizierte und Beschäftigte in kleinen Unternehmen
- Im Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) fördert die Bundesagentur für Arbeit Beschäftigte, die keinen Berufsabschluss haben oder seit mindestens vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten. Zudem richtet sich das Programm an Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern.
- Die Arbeitsagentur übernimmt je nach Alter anteilig oder sogar komplett die Kurskosten und zahlt für Geringqualifizierte Lohnkostenzuschüsse. Der Kurs muss außerhalb des Betriebs bei einem zugelassenen Bildungsanbieter stattfinden und darf keine ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildung sein.
- Tipp: Arbeitgeber wenden sich an den Arbeitgeber-Service, Arbeitnehmer an ihren Arbeitsberater bei der für ihren Wohnort zuständigen Arbeitsagentur.
Für Junge unter 25
- Für das Weiterbildungsstipendium können sich berufstätige junge Fachkräfte bewerben, die noch keine 25 Jahre alt sind und besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf erbracht haben – etwa einen sehr guten Abschluss ihrer Ausbildung. Eine Überschreitung der Altersgrenze um bis zu drei Jahre ist möglich, beispielsweise für Freiwilligendienste oder Elternzeit.
- Das Geld gibt es für anspruchsvolle Weiterbildungen. Die Palette reicht von Aufstiegsfortbildungen etwa zur Fachwirtin oder zum Betriebswirt bis hin zu EDV-Kursen, Kommunikationsseminaren und Intensiv-Sprachkursen im Ausland. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein berufsbegleitendes Studium förderfähig.
- Die Stipendiaten bekommen Kosten von bis zu 2 000 Euro pro Jahr für Lehrgang, Fahrten, Aufenthalt und Arbeitsmittel – drei Jahre lang. Insgesamt gibt es nicht mehr als 6 000 Euro. Außerdem müssen die Geförderten in jedem Fall einen Eigenanteil tragen und mindestens 10 Prozent der Lehrgangskosten selbst bezahlen.
- Tipp: Ansprechpartner ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen ist, also zum Beispiel die Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer. Wenn Sie in einem Gesundheitsfachberuf arbeiten, wenden Sie sich an die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sbb-stipendien.de.
Darüberhinaus fördert und unterstützt der Europäische Sozialfonds (ESF) Personen unterschiedlicher Zielgruppen in verschiedensten Programmen:
Weitergehende Informationen finden Sie auch in der Förderdatenbank der Bundesregierung.
(Alle Angaben ohne Gewähr!)
(unter Verwendung folgender Quelle: www.test.de/Weiterbildung-finanzieren-Geld-und-Zeit-fuer-die-Bildung-4313560-4313565/)